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Allgemeine Leistungs- und Zahlungsbedingungen

§1 Allgemeines – Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird. Bei Abweichungen zu vertraglichen Vereinbarungen geht die vertragliche Regelung vor

§2 Art, Umfang und Auftragsdauer der Leistung

Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/ einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.
Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.
Die Auftragsdauer für Arbeiten in der Unterhaltsreinigung beträgt – soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist – ab Auftragsbe-ginn ein Jahr. Wird die Dienstleistung nicht drei Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt, so verlängert sich der Auftrag jeweils um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist nach Ablaufzeit beträgt jeweils drei Monate vor Beginn eines neuen Auftragsjahres.

§3 Abnahme und Gewährleistung

Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.
Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewähr-leistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbar-keit der zu reinigenden Flächen trifft.
Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.
Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragsty-pisch vorhersehbaren Schaden.
Die Gewährleistung beträgt 12 Monate.

§4 Aufmaß

Die der Abrechnung zugrundliegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des GebäudereinigerHandwerks zu ermitteln.
Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.
Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrundeliegenden Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.

§5 Preise

Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Soweit nicht ausdrücklich Preise vereinbart wurden, gelten die vom Bundesinnungsverband des Gebäudereinigungshandwerks als Vornorm aufgestellten Richtlinien für Vergabe und Abrechnung von Gebäudereinigungsarbeiten.

§6 Sicherheitseinbehalt

Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertig-stellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleis-tungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.

§7 Haftung

Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unver-züglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
Auf Schadensersatz haftet der Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertrags-pflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durch-führung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwie-gen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung über-nommen hat.
Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Auftraggeber nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Auftraggebers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§8 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind netto ohne Abzug sofort nach Rechnungsdatum zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Skontoabzüge werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden vertraglich vereinbart.
Das vereinbarte Entgelt ist spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig.
Bei Überschreitung des Zahlungsziels gerät der Auftraggeber in Verzug. Es werden dann Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

§9 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers. Dies ist Aachen.

§10 Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.

§11 Teilunwirksamkeit

Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprüngli-chen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

Sitz der Ralph Mommertz Gebäudereinigung e. K.
Jülicher Str. 297, 52070 Aachen

Geschäftsführung
Ralph Mommertz

Amtsgericht Aachen HRA 6403
USt.-IdNr. DE 151618391

Stand vom 01.07.2015

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